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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der heilsberg lysis GmbH

1. Begriffsdefinitionen

Anbieter: heilsberg lysis GmbH.

Kunde: Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher sind ausgeschlossen.

Leistungen: Beratungen, Implementierung, SaaS/Software einschließlich KI-gestützter Assistenten sowie damit verbundene Support- und Betriebsleistungen.

Software/SaaS: Vom Anbieter bereitgestellte Anwendungen.

Vertragsunterlagen: Angebot/Order Form, Statement of Work (SoW), Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), Service Level Agreement (SLA) sowie diese AGB.

Vertrauliche Informationen: Alle nicht öffentlichen Informationen einer Partei.

Subunternehmer/Subprozessor: Vom Anbieter eingesetzte Dritte für Leistungserbringung oder Datenverarbeitung.

Beta-Funktionen: Vorab-/Pilotfunktionen ohne Feature Freeze oder Gewähr.

2. Geltungsbereich

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte, Leistungen und Angebote des Anbieters gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil.

2.2 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen, selbst wenn der Anbieter ihrer Einbeziehung nicht gesondert widerspricht.

2.3 B2B-Richtlinie: Der Kunde bestätigt, Unternehmer zu sein und die Leistungen nicht als Verbraucher nach § 13 BGB in Anspruch zu nehmen. Der Anbieter kann Nachweise (z. B. USt-IdNr., Firmendaten) verlangen.

2.4 Abweichungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

3. Vertragsabschluss

3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Anbieters zustande.

3.3 Bei Onlineregistrierung bestätigt der Kunde die B2B-Richtlinie und die Akzeptanz der jeweils gültigen AGB.

3.4 Der Anbieter behält sich eine Plausibilitäts- bzw. KYC-Prüfung sowie die Ablehnung eines Vertragsschlusses aus sachlichem Grund vor.

3.5 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

4. Leistungsgegenstand

4.1 Der Anbieter bietet Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Automatisierung sowie die Bereitstellung von Softwarelösungen (z. B. Konzeption, Integration, Konfiguration, Schulung) an, insbesondere:

  • KI-Mailassistent: Automatisierte Sortierung, Kategorisierung, Zusammenfassung von E-Mails auf Basis bereitgestellter Daten, Regeln und Modelle sowie Weiterleitung
  • KI-Telefonassistent: 24/7-Erreichbarkeit, Anrufannahme, Weiterleitung, Erfassung von Bestellungen oder Anliegen gemäß Konfiguration (erforderliche Ansagen, Rufnummernanzeige, Weiterleitungsziele und Prozesslogiken liefert der Kunde)
  • Beratungs- und Implementierungsleistungen für die Automatisierung von Geschäftsprozessen

4.2 Abhängigkeiten Dritter: Telefondienste, E-Mail-Provider, Cloud-Infrastruktur oder weitere Drittanbieter können erforderlich sein; deren Qualität und Verfügbarkeit liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

4.3 Leistungsgrenzen KI: KI-Systeme liefern probabilistische Ergebnisse. Eine 100-prozentige Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der Klassifikationen, Transkriptionen oder Weiterleitungen wird nicht garantiert.

4.4 Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere nicht das Erzielen bestimmter Umsätze, Einsparungen oder Reaktionsqualitäten.

4.5 Leistungen können auf Basis von SaaS-, Lizenz- oder projektbasierten Vereinbarungen erbracht werden.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Mitwirkungsleistungen (Daten, Zugänge, Schnittstellen, Ansprechpartner) rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

4.7 Onboarding/Abnahme: Projektleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde binnen zehn Werktagen nach Vorlage keinen erheblichen Mangel rügt. Teilabnahmen sind zulässig.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde

5.1 stellt zeitgerecht alle Daten, Zugänge, Schnittstellen, Ansprechpartner sowie Testdaten bereit.

5.2 gewährleistet Rechtmäßigkeit und Qualität der Daten (DSGVO-Rechtsgrundlagen, keine Rechte Dritter verletzt).

5.3 verantwortet Telekommunikations-Compliance (z. B. Einwilligungen oder Ansagen bei Aufzeichnung, § 201 StGB bzw. CH/AT-Äquivalente; UWG-Konformität bei Outbound/Kaltakquise; CLIP-/CLI-Anzeige).

5.4 unterlässt Missbrauch (Spam, rechtswidrige Inhalte, schädliche Daten, Penetrationstests oder Lasttests ohne Freigabe, Umgehung von Sicherheitsmechanismen).

5.5 schützt Zugangsdaten und sorgt für rollenbasierten Zugriff.

5.6 überprüft KI-Ergebnisse stichprobenbasiert und implementiert Ausweichlösungen (z. B. manuelle Nachbearbeitung, Eskalation).

Verzögerungen oder Mehraufwände durch Mitwirkungsmängel gehen zu Lasten des Kunden.

6. Servicelevels, Wartung, Änderungen

6.1 Sofern kein SLA vereinbart ist, gelten betrieblich übliche Ziele. Wartungsfenster und planbare Änderungen werden mit angemessener Frist angekündigt.

6.2 Ungeplante Störungen (Force majeure, Carrier- oder Cloud-Ausfall) führen nicht zu Ansprüchen; der Anbieter informiert nach bestem Gewissen.

6.3 Produktänderungen: Der Anbieter darf Funktionen ändern oder ersetzen, sofern der Kernnutzwert erhalten bleibt; für abgekündigte Funktionen wird eine angemessene Übergangsfrist gewährt. Beta-Funktionen sind jederzeit rücknehmbar.

7. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

7.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; nutzungsbasierte Komponenten (z. B. Minuten/Anrufe, API-Calls, Speicher) werden nach tatsächlicher Nutzung abgerechnet.

7.2 Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung durch den Kunden zu begleichen.

7.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Leistungen auszusetzen, Zugänge zu sperren und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.

7.4 Der Anbieter behält sich vor, Preise bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Abonnements, SaaS) mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen angemessen anzupassen; dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht sowie bis zum Wirksamwerden ein Sonderkündigungsrecht zu, bis dahin gelten die alten Preise.

7.5 Steuern, Zölle und regulatorische Abgaben (z. B. Telekommunikationsabgaben) trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.

8. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

8.1 Alle Urheber-, Schutz- und sonstigen Rechte an Software, KI-Modellen, Konzepten, Arbeitsergebnissen und sonstigen Leistungen verbleiben ausschließlich beim Anbieter.

8.2 Der Kunde erhält ein zeitlich und räumlich beschränktes, einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur vertraglich vorgesehenen Verwendung für interne Geschäftszwecke. Reverse Engineering oder Dekompilierung ist untersagt, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

8.3 Jegliche Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus ist untersagt.

8.4 Feedback des Kunden darf der Anbieter weltweit, zeitlich unbeschränkt und vergütungsfrei zur Produktverbesserung nutzen, ohne Kundengeheimnisse offenzulegen.

8.5 Der Anbieter darf entwickelte Technologien, Modelle und Verfahren auch für andere Kunden verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

9. Haftung und Gewährleistung

9.1 Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste sowie Schäden aus fehlerhaften KI-Entscheidungen ist ausgeschlossen.

9.4 Eine verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB, ist ausgeschlossen.

9.5 Gewährleistungsansprüche bestehen nur, soweit die Leistung erheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht.

10. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit

10.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO).

10.2 Für SaaS-Leistungen agiert der Anbieter regelmäßig als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO), der Kunde als Verantwortlicher. Der Abschluss einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ist zwingende Voraussetzung. Ohne AVV erfolgt keine Leistungserbringung.

10.3 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie für die Qualität der überlassenen Daten verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit.

10.4 Kundendaten werden nicht für generisches Training von KI-Modellen genutzt, außer der Kunde stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu. Metadaten und Telemetriedaten dürfen in anonymisierter oder aggregierter Form zur Qualitäts-, Sicherheits- und Kapazitätssteuerung verarbeitet werden.

10.5 Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) um, einschließlich Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Protokollierung und Berechtigungskonzepten.

10.6 Der Anbieter ist berechtigt, Subprozessoren einzusetzen und veröffentlicht eine aktuelle Liste. Der Kunde kann innerhalb von zehn Tagen nach Mitteilung begründet widersprechen. Führt der Widerspruch zu einer Unzumutbarkeit für den Anbieter, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

10.7 Die Datenverarbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb der EU bzw. des EWR. Eine Übermittlung in Drittländer findet nur auf Grundlage geeigneter Rechtsinstrumente (z. B. Standardvertragsklauseln) statt.

10.8 Produktive Kundendaten werden nach Vertragsende innerhalb von 30 bis 90 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde kann einen Export in marktüblichen Formaten gegen angemessene Vergütung verlangen.

10.9 Sicherheitsvorfälle werden dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme gemeldet, einschließlich bekannter Fakten sowie ergriffener oder geplanter Abhilfemaßnahmen.

10.10 Beide Parteien verpflichten sich zur uneingeschränkten Geheimhaltung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Verpflichtung besteht über die Vertragslaufzeit hinaus.

11. Compliance und rechtliche Rahmenbedingungen

11.1 Der Kunde stellt sicher, dass Anrufannahme, Weiterleitung, Bestellaufnahme, Aufzeichnungen und Ansagen rechtmäßig erfolgen. Er holt alle erforderlichen Einwilligungen ein und erfüllt Informationspflichten.

11.2 Beide Parteien beachten sämtliche Export- und Sanktionsvorgaben. Der Anbieter kann Leistungen einstellen, wenn aus seiner Sicht erhebliche Compliance-Risiken bestehen.

11.3 Regulatorik im Bereich Künstliche Intelligenz (z. B. EU AI-Act): Der Kunde klassifiziert seine Use Cases. Bei Hochrisiko-Anwendungen obliegt ihm die Einhaltung der einschlägigen Pflichten. Der Anbieter unterstützt den Kunden hierbei in angemessenem technischen Umfang.

11.4 Keine Verbraucherleistungen: Der Anbieter erbringt keine Leistungen gegenüber Verbrauchern. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Verträge als unbefristet geschlossen.

12.2 Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden.

12.3 Der Anbieter ist zur außerordentlichen beziehungsweise fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit mehr als einer Monatsrate in Zahlungsverzug gerät, außergewöhnliche Compliance-Risiken oder rechtswidrige Nutzung bestehen, der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder beantragt wird.

13. Freistellungen

13.1 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die resultieren aus (i) Rechtswidrigkeit oder Fehlerhaftigkeit der Kundendaten, (ii) Verstößen gegen Telekommunikations-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht durch den Kunden oder (iii) Nutzung der Leistungen entgegen Vertrag oder Gesetz.

13.2 IP-Freistellung des Anbieters: Behauptet ein Dritter, die bestimmungsgemäße Nutzung der unveränderten Software des Anbieters verletze Schutzrechte, wird der Anbieter nach eigener Wahl (a) ein Nutzungsrecht beschaffen, (b) die Software anpassen oder (c) die betroffene Funktion gegen anteilige Erstattung der bereits gezahlten Entgelte für die Restlaufzeit beenden. Voraussetzung ist die unverzügliche schriftliche Mitteilung, alleinige Prozessführung durch den Anbieter sowie angemessene Mitwirkung des Kunden.

13.3 Datenrückgabe und Löschung erfolgen gemäß Ziffer 10.8; Support beim Offboarding wird gegen angemessene Vergütung bereitgestellt.

14. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur uneingeschränkten Geheimhaltung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Die Nutzung vertraulicher Informationen erfolgt ausschließlich für Vertragszwecke. Offenlegung ist nur gegenüber Personen zulässig, die diese Informationen zwingend benötigen, sowie gegenüber Stellen mit gesetzlicher Offenlegungspflicht. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

15. Referenzen und Abwerbeverbot

15.1 Der Anbieter darf den Kunden als Referenz (Name/Logo) in üblichen Medien nennen, sofern der Kunde nicht widerspricht.

15.2 Die Parteien unterlassen die gezielte Abwerbung von projektkritischen Schlüsselpersonen der jeweils anderen Partei während der Vertragslaufzeit und zwölf Monate danach; allgemeine Stellenausschreibungen sind ausgenommen.

16. Übertragung und Subunternehmer

16.1 Der Anbieter darf Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen oder im Rahmen von M&A-/Asset-Deals übertragen.

16.2 Der Kunde darf nur mit Zustimmung des Anbieters abtreten.

16.3 Subunternehmer dürfen eingesetzt werden; der Anbieter bleibt für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

17. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle (insbesondere Naturereignisse, Streiks, Ausfälle von Netzen, Cloud oder Carriern sowie behördliche Anordnungen) befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von Leistungspflichten.

18. Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamkeitsdatum, gelten sie als genehmigt. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitsdatum außerordentlich kündigen.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

19.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Saarbrücken.

19.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

19.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

19.5 Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.

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